Fokus Trinkwasserqualität:
Trinkbar, aber nicht unbelastet
Über pharmazeutische Produkte, Haushaltschemikalien oder Düngemittel gelangen kontinuierlich Rückstände in unser Abwasser und dadurch auch in die Gewässer. Doch wie bedenklich sind diese Spurenstoffe?
Wasser ist ein Gut, mit dem nicht leichtfertig umgegangen werden sollte. Eine Haltung, die nachvollziehbar scheint; so baut jeder Mensch auf einen sauberen Zugang zu Trinkwasser und fordert unbedenklichen Konsum für sich ein. Tatsächlich ist die Aufbereitung von Trinkwasser stark reglementiert, d. h. es gibt auf europäischer Ebene strikte Grenzwerte, die einzuhalten sind. Diese Reglements wurden in der EU-Trinkwasserrichtlinie von 1991 definiert. So gibt es Richtwerte für mikrobiologische, chemische und radiologische Parameter. Die EU-Richtlinie wurde innerhalb der Trinkwasserverordnung in Deutschland umgesetzt.
Um die Grenzwerte einzuhalten, ergeben sich Pflichten für Anlagenbetreiber aus den Verordnungen der Wasserhaushaltsgesetze. Dort eingefasst sind auch die Prüfintervalle durch zertifizierte Labore. Kurzum: Eine Überschreitung der Trinkwasserrichtwerte ist auch durch den öffentlichen Druck und die strengen Auflagen de facto nicht gegeben.
Für die adäquate Eliminierung von Spurenstoffen gibt es aktuell keine gesetzlichen Vorgaben. Woran liegt das? Aktuelle Studien deuten darauf hin, dass die gemessenen Konzentrationen als unbedenklich für den Menschen eingestuft werden. Dennoch ist das Thema Teil des öffentlichen Diskurses - und die Verunreinigung nimmt insgesamt zu. Ziel ist es, diese Stoffe bestmöglich zu filtern. Besonders schlecht zu entfernen sind Rückstände von Röntgenkontrastmitteln. Diese gelangen beispielsweise über Krankenhausabwässer in das Trinkwassernetz.
Die bislang umfassendsten Initiativen finden sich im kommunalen Bereich bei der Aufbereitung von Abwässern. Vor allem in Baden-Württemberg und Nordrhein- Westfalen werden Kläranlagen auf die sogenannte vierte Reinigungsstufe umgestellt. Abwässer werden aktuell größtenteils über mechanische, biologische und chemische Verfahren gereinigt (drei Reinigungsstufen). Vor allem Großanlagen, die viel Krankenhausabwässer oder Rückstände von Großstädten filtern müssen, stehen vor der Herausforderung, dass Sie Spurenstoffe mit drei Reinigungsstufen nicht gut eliminieren können. Neue Methoden wie die Ozonierung oder Verfahren mit pulverisierter oder granulierter Aktivkohle können die Stoffe zumindest teilweise bis über 90 Prozent entfernen.
Der europäische Vergleich zeigt: In der Schweiz ist man vor allem auf gesetzlicher Ebene noch konsequenter. Durch eine Revision der Gewässerschutzverordnung wurde der Ausbau von 100 Kläranlagen bis in das Jahr 2035 gesetzlich verfügt. Im gesamteuropäischen Kontext stellt die Schweiz allerdings eine Ausnahme dar, sodass leider nicht von einer einheitlichen Strategie zu sprechen ist.