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Download PDFDas Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LKSG) wurde im Juni 2021 vom Bundestag verabschiedet. Unternehmen haben – je nach Unternehmensgröße – unterschiedlich viel Zeit, die Anforderungen umzusetzen.

Im Juni 2021 wurde im Bundestag das neue Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz verabschiedet. Überprüfen Sie selbst, ob Sie und Ihr Unternehmen davon betroffen sind.

Die Annahme, dass Bewerber eine Art Bittsteller für Unternehmen darstellen, ist veraltet. Gut ausgebildete Bewerber suchen sich Ihre zukünftigen Arbeitgeber selbst aus.
