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Hinweisgeberschutzgesetz überrascht Unternehmer

Hinweisgeberschutzgesetz überrascht Unternehmer


Die Hinweisgeberschutz-Richtlinie der EU aus dem Jahr 2019 ist für informierte Unternehmer gewiss keine Überraschung mehr. Die längst überfällige Umsetzung der Richtlinie in Deutschland hat nun aber alle Erwartungen übertroffen. Der Bundesrat hat das Hinweisgeberschutzgesetz verabschiedet, welches ab Oktober 2022 in Kraft treten wird. Dieses ist jedoch deutlich schärfer gefasst als die EU-Richtlinie. Das bringt nun viele Unternehmen in Zugzwang, die sich bisher außerhalb des Geltungsbereichs in Sicherheit wähnten.


Zu den wichtigsten Änderungen gehört, dass nun alle Unternehmen bereits ab 50 Mitarbeitern verpflichtet sind, einen entsprechenden Meldekanal einzurichten. Weiter müssen die Personen, die zur Bearbeitung der Hinweise im Unternehmen eingesetzt werden, ihre Fachkunde nachweisen können oder ausgebildete Compliance Officer sein. Denn zu ihren Aufgaben gehört die Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Verfahrensweisen unter Einhaltung aller Fristen und Formvorschriften. Ebenso ist neu, dass nun auch anonymen Hinweisen pflichtweise nachgegangen werden muss.


Wer nun denkt, sein Unternehmen würde schon nicht so schnell erwischt werden, der spielt ein gefährliches Blatt. Das Hinweisgeberschutzgesetz sieht empfindliche Bußgelder zwischen 10.000 und 100.000 € vor. Dabei ist nicht nur die Nichtumsetzung bußgeldbewährt, sondern auch die nicht adäquate Umsetzung oder etwa die Bearbeitung der Hinweise durch eine nicht fachkundige Person.


Die Schwierigkeit für die Unternehmen besteht nun vor allem darin, rechtzeitig geeignetes fachkundiges Personal bereitstellen zu können. Da nun viele Unternehmen plötzlich in den Regelungsbereich der Gesetzesänderungen fallen, wird es schwer, einen der wenigen begehrten Fortbildungsplätze in Deutschland zu finden.


DTO unterstützt Sie dabei gerne! Wir setzen auf unsere langfristige Erfahrung bei der Hilfe zur Implementierung von Compliance Richtlinien und unser breites Netzwerk zu Fortbildungsstätten, um Ihnen auch hier zuverlässig unsere Unterstützung anbieten zu können.



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